Durch die Einführung unserer Ombudsstellen setzen bereits seit vielen Jahren führende Unternehmen in Deutschland ein deutliches Zeichen zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität. Hier können sich Mitarbeiter und Lieferanten unter Wahrung der Vertraulichkeit mit Hinweisen auf Missstände an einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Rechtsanwalt wenden. Seit Auslaufen der Umsetzungsfrist der Whistleblowing-Richtlinie der EU zum 17.12.2021, spätestens aber mit Inkrafttreten des deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes 2023 ist das Vorhalten vertraulicher Meldekanäle für viele Unternehmen und Institutionen zum verbindlichen Standard geworden.
Dies bietet insbesondere vor dem Hintergrund der beruflichen Verschwiegenheitspflicht dem Hinweisgeber die Möglichkeit, unter Wahrung seiner Anonymität einen persönlichen Ansprechpartner zu haben. Wesentlicher Bestandteil dieser Lösung ist der Schutz des Hinweisgebers und die Möglichkeit, ohne die Gefahr von Repressalien oder Auftragsverlusten Missstände im Unternehmen aufzudecken.
Den Schutz der Anonymität des Hinweisgebers unter Berücksichtigung der Rechte des Betroffenen kann insbesondere nach Geltung der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) nur ein externer Vertrauensanwalt bzw. Ombudsanwalt sicherstellen, optimal kombiniert mit den technischen Schutzmaßnahmen unseres Hinweisgebersystems unter vertrauenssachen.de.
Mit ihrer jahrelangen Erfahrung als Ombudsanwälte verschiedener Unternehmen stehen Ihnen Frau Rechtsanwältin Elke Schaefer und Frau Rechtsanwältin Dr. Kathrin J. Niewiarra gerne zur Verfügung.
Viele Unternehmen und Institutionen setzen ihr Vertrauen in uns. Hier finden Sie eine Auswahl der von uns aktuell und in der Vergangenheit betreuten Ombudsstellen:
Rechtsanwälte Elke Schaefer
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