Bis 2005 war sie mehrere Jahre in leitender Stellung bei einer großen internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Fachbereich Forensic tätig.
Sie war als Staatsanwältin im Bereich der Wirtschaftskriminalität bei der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Berlin für komplexe Großverfahren und vor ihrem Wechsel in die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Leiterin der Sonderstabsstelle Recht der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (vormals Treuhandanstalt) für die Ermittlung von Sachverhalten aus dem Bereich der vereinigungsbedingten Wirtschaftskriminalität zuständig.
Seit 2008 ist Frau Rechtsanwältin Schaefer Ombudsfrau für Unternehmen und Finanzinstituten aus dem privaten und öffentlich-rechtlichen Bereich. Sie war Vorsitzende der Transparenzkommission der Landeshauptstadt Potsdam, die im Jahr 2011 Vorschläge zur Transparenz, Sponsoring und Spenden sowie Compliance bei kommunalen Unternehmen erarbeitet hat.
Daneben hält Frau Schaefer regelmäßig Vorträge zu den Themen Aufklärung von Wirtschaftskriminalität und Prävention vor wirtschaftskriminellen Handlungen in Unternehmen.
Sie konzipiert und hält Inhouse-Schulungen zum Thema Prävention und Aufklärung von Wirtschaftskriminalität und ist Fachautorin eines e-Learning Programmes zur Wertpapier-Compliance. Elke Schaefer ist Mitglied im Deutschen Richterbund (DRB) und wirkte bei Transparency International Deutschland e.V. aktiv in der Arbeitsgruppe Hinweisgeber mit.
Rechtsanwältin Schaefer ist seit dem 1. Oktober 2014 Compliance Officer der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH.
Rechtsanwältin Dr. Niewiarra ist Expertin für ganzheitliche Corporate Compliance und Of Counsel bei Elke Schaefer Rechtsanwälte.
Vertrauensanwalt André Queling (bis 31.12.2019)
Rechtsanwalt Queling studierte in Potsdam Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Wirtschafts- , Steuer und Umweltstrafrecht und befasste sich frühzeitig mit dem Thema der strafrechtlichen Bekämpfung der Korruption in der Wirtschaft. Nach Bestehen der zweiten juristischen Staatsprüfung mit einem Prädikatsexamen im Jahr 2009 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen.
Seit Januar 2006 arbeitete Rechtsanwalt Queling regelmäßig mit Rechtsanwältin Schaefer bei der Aufarbeitung eingehender Hinweise zusammen und stand seit 2014 bundesweit in vielen Unternehmen potentiellen Hinweisgebern als Ombudsmann bzw. Vertrauensanwalt zur Verfügung.
Die in seiner Tätigkeit gewonnenen Erkenntnisse gibt er regelmäßig in Fachaufsätzen weiter, die sein vielseitiges Interesse belegen. Nennenswert sind z.B. die Veröffentlichungen „Zur Sittenwidrigkeit der Veräußerungen von Darlehensforderungen durch Banken“ in Das Grundeigentum 2007, S. 1172-1175; „Fehlender Hinweis auf Call-by-Call-Ausschluss in Werbung für VoIP-Angebot“ in MMR 2011, S. 812 ff.; "Wirtschaftskriminalität im Sozialwesen - Erkenntnisse & Prävention" , NZWiSt 2016, 139 ff. (gemeinsam mit Prof. Dr. Ruth Linssen) und "Beschlagnahmeverbot gem. § 97 Abs. 1 Nr. 3 StPO im Hinweisgebersystem unter Einsatz von Ombudsanwälten", NZWiSt 2016, 417 ff..
Rechtsanwalt Queling hat für die Sozietät mit vertrauenssachen.de ein eigenes webbasiertes Hinweisgebersystem entwickelt, dass langfristig insbesondere den Ansprüchen mittelständischer Unternehmen und Kommunen gerecht wird.
Herr Queling ist seit November 2018 Compliance-Beauftragter einer bundesunmittelbaren Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Rechtsanwälte Elke Schaefer
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