Antworten auf Fragen von Hinweisgebern
- Entstehen dem Hinweisgeber durch die Inanspruchnahme der Ombudsstelle Kosten?
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Die Tätigkeit der Ombudsstelle wird durch die auftraggebenden Unternehmen/ Institutionen vergütet.
Für die Hinweisgeber entstehen keine Kosten.
- Entsteht durch meinen Hinweis ein Mandatsverhältnis mit dem Ombudsanwalt?
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Nein, es kommt kein Mandatsverhältnis zustande. Die Ombudsanwälte sind und bleiben Beauftragte des Unternehmens/ der Institution. Jedoch besteht durch das Rechtsverhältnis der Ombudsanwälte mit ihrem Auftraggeber eine "(Schutz-)Wirkung" zugunsten der Hinweisgeber. Hierdurch können die Ombudsanwälte den Hinweisgeber gern in den praktischen Fragen des Einzelfalls informell beraten, jedoch ist es ihnen nicht möglich, Ihre rechtlichen Interessen als "Ihr" Anwalt zu vertreten.